Informationen für Aussteller
Veranstaltungsort und Adresse für Anlieferungen:
Mainfrankensäle GmbH, Mainlände 1, 97209 Veitshöchheim
Die Lieferung muss mit dem Vermerk „ICW-Süd/HWX-Kongress“ und dem Namen des Ausstellers versehen sein.
Anlieferung/ Abholung der Ware über Versanddienstleister:
(DHL, GLS, UPS, etc.)
Anlieferung der Ware:
Freitag, 25. September 2026 zwischen 9 und 15 Uhr
Montag, 28. September 2026 zwischen 9 und 17 Uhr
Abholung der Ware:
Donnerstag, 01. Oktober 2026 ab 15.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag, 02. Oktober 2026 zwischen 9 und 15 Uhr
Die Anlieferungs- und Abholungszeiten sind unbedingt einzuhalten – bitte informieren Sie uns, falls Ihnen die genannten Zeiten nicht möglich sind!
Für das Be- und Entladen stehen keine Mitarbeiter vom Institut Schwarzkopf oder den Mainfrankensälen zur Verfügung – bitte treffen Sie unbedingt
entsprechende Vereinbarungen mit Ihrem Versanddienstleister.
Gern kann Ihre Spedition direkt mit den Mitarbeitern der Mainfrankensäle telefonisch Kontakt aufnehmen, um den Liefertermin zu besprechen:
0931 780 9000.
Standvergabe:
Die Standvergabe und -vermietung erfolgt durch das Institut Schwarzkopf.
Die Standplatz-Zuweisung erfolgt in Abstimmung von Veranstalter und den Mainfrankensälen Veitshöchheim.
Standaufbau:
Montag, 28. September 2026 von 12 – 17 Uhr
Dienstag, 29. September 2026 von 7 – 9 Uhr
Zum Be- und Entladen kann vor die Mainfrankensäle vorgefahren werden. Ein Lastenaufzug im rückwärtigen Teil des Gebäudes ist vorhanden.
Standabbau:
am Donnerstag, 01. Oktober 2026 frühestens ab 13 Uhr
Der Abbau der eingebrachten Ausstellungsgüter muss am letzten Kongresstag/ 01.10.2025 bis 17 Uhr abgeschlossen sein.
Standmaterialien können auch erst später (siehe Punkt 9 „Abholung der Ware“) abgeholt werden. Die Pakete werden vom Standpersonal vor Ort abholfertig verpackt und beschriftet.
Für die Beseitigung aller anfallenden Abfallstoffe, sowohl während der Veranstaltung als auch beim Auf- und Abbau ist der Aussteller verantwortlich. Die Entsorgung ist vom Aussteller/Beauftragten vorzunehmen, sodass nach Veranstaltungsende auf der Ausstellungsfläche keine Ausstellungsmaterialien oder Prospektmaterial zurückgelassen werden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Aussteller.