Zum 16. Juni wurden neue gesetzliche Regelungen veröffentlicht, die als Kongressbesucher, Aussteller und Mitarbeiter vor Ort betreffen:
Auszug aus dem Bayerischen Ministerialblatt Nr. 414, veröffentlicht 16.06.2021 – Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen
Der Zugang […] (Anm.: zum Kongress) wird inzidenzunabhängig an das Vorliegen eines negativen Testnachweises (Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen (negativen) Antigen-Schnelltests, eines negativen PCR-Tests oder eines (negativen) Vor-Ort-Schnelltests) geknüpft. Ausnahmen von der Testnachweispflicht gelten für geimpfte und genesene Personen. Ein entsprechender Nachweis ist beim Betreten der Mainfrankensäle am Tagungsbüro vorzulegen.
In Innenräumen besteht stets eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes […] im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für die Beschäftigten, die während der Veranstaltung ihrer gewerblichen Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände nachgehen (Ausstellerpersonal, Dienstleister, Servicepersonal etc.), unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann.